Sonderpädagogisches Angebot
Die Volksschule des Kantons Zürich steht allen Kindern offen, alle sollen in ihr die gleichen Rechte und Pflichten und auch die gleichen Chancen haben. Die möglichst gute und ganzheitliche Förderung der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler und ihrer Begabungen ist dabei die übergeordnete Zielsetzung.
Die allgemeine Pädagogik und die Sonderpädagogik in der Volksschule orientieren sich an dieser Zielsetzung. Die Regelschule ist der Ort für das gemeinsame Lernen und wird von der Sonderpädagogik unterstützt, wenn besondere Lern-, Entwicklungs- und Erziehungssituationen auftreten. Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen – das können Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen, mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder mit erschwerten Lern- oder Verhaltensvoraussetzungen sein – werden möglichst innerhalb der Regelklasse gefördert, indem einerseits Fachpersonen die Klassenlehrperson unterstützen und beraten und andererseits integrative und individualisierende Unterrichtsformen eingesetzt werden. Durch diese Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrpersonen und sonderpädagogischen Fachpersonen können Ressourcen, Wissen und Erfahrungen des ganzen Schulteams genutzt und die Schule als Ganzes gestärkt werden.
Mit dem neuen Volksschulgesetz ist jede Schule verpflichtet, Integrative Förderung (IF) und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) anzubieten. Die Gemeinden sorgen zudem für die therapeutische Versorgung in Form von Logopädie, Psychomotorik und Psychotherapie.

IF Integrative Förderung
Die IF ist ein sonderpädagogisches Angebot, das auf allen Schulstufen verpflichtend angeboten werden muss. Sie unterstützt die Lehrpersonen, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern vorliegen.
Vom Angebot der IF können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen profitieren. Besondere pädagogische Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit Stärken und Begabungen stehen.
Die IF von Schülerinnen und Schülern aller Stufen und Klassen orientiert sich am Unterricht, der Klasse und am Individuum. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) helfen mit, den Unterricht integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten. Ihr Auftrag erfordert deshalb einen engen Bezug zur Regelklasse, wobei die aktuelle Klassensituation berücksichtigt werden muss.
DaZ - Deutsch als Zweitsprache
Durch die DaZ-Angebote werden Kinder nichtdeutscher Erstsprache darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen (Hochdeutsch) so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.
Logopädie
Die Logopädie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens. Die therapeutische Intervention setzt eine logopädische Fachabklärung mit einer Indikation voraus und umfasst auch Massnahmen wie therapiebegleitende Gespräche, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern und beteiligten Fachpersonen.
Psychomotorik
Die psychomotorische Therapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. Die therapeutische Intervention setzt eine psychomotorische Fachabklärung mit einer Indikation voraus und umfasst auch Massnahmen wie therapiebegleitende Gespräche, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern und beteiligten Fachpersonen.
Weitere Infos erhalten Sie unter diesem Link.
Psychotherapie
Im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots der Volksschule besteht für die therapeutische Unterstützung bei psychischen Problemen und Leiden von Schülerinnen und Schülern das Angebot der schulisch indizierten Psychotherapie.
Schulische Indikation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die therapeutische Intervention in der Regel eine schulpsychologische Abklärung mit einer Indikation voraussetzt.
Neben einer individuumszentrierten Vorgehensweise beziehen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das familiäre und schulische Umfeld in angemessener Weise mit ein.
Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit Eltern und Lehrpersonen verbindlich zusammen.
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